Aktuelle Neuigkeiten zur Corona-Krise

Aktuelle Informationen

Neuer Schulname

Mülheim an der Ruhr, 18.04.2023

Liebe Schulgemeinde,
unsere Schule hat einen neuen Namen und heißt jetzt
Ruhrstadtschule.

Wir entwickeln hierzu gerade ein neues Logo, bis dahin ist der alte Briefkopf mit unserem neuen Namen zu sehen bzw. zu lesen.

Die Homepage befindet sich ebenfalls in Überarbeitung.

Herzliche Grüße
S. Schraven (Schulleiterin)

Brief der Schulministerin: Schulstart nach den Herbstferien am 17.10.2022

Handlungsempfehlung

08.08.2022

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

zum Start in das neue Schuljahr hat das Ministerium in der letzten Woche eine Handlungsempfehlung zum Umgang mit Corona in den Schulen herausgegeben:

Am ersten Schultag wird demnach allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zur Testung gegeben. Das heißt, dass alle Kinder der Klassen 2 bis 10 am Mittwoch, den 10.08.22, an einer Testung in der Schule teilnehmen können. Uns als Schule ist es wichtig, dass wir im Sinne des Gesundheitsschutzes so gut wie möglich in das Schuljahr starten können und die Anzahl der infizierten Kinder so gering wie möglich bleibt.

Zu Beginn der ersten Stunde kann sich Ihr Kind mit den bekannten Testmaterialien unter Aufsicht testen. Sollte der Test positiv ausfallen, muss Ihr Kind wieder abgeholt werden oder in Absprache mit Ihnen nach Hause gehen. Natürlich können Sie mit Ihrem Kind am Mittwoch auch zu Hause einen Test durchführen. Darüber benötigen wir dann aber eine formlose Mitteilung.

Am Mittwoch bekommen Sie zu den Testungen zu Hause noch nähere Informationen über die Klassenleitung.

Das Tragen einer Maske im Schulgebäude wird vom Ministerium empfohlen.

Im Anhang finden Sie noch den Link zu einem Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten zum Thema Corona-Maßnahmen ab dem 10.08.2022.

Wir freuen uns auf ein neues Schuljahr mit Ihnen und Ihren Kindern,

herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

gez. S. Schraven                     gez. X. Dally
Schulleiterin                            stellv. Schulleiterin

Brief: Amt für Gesundheit und Hygiene

Brief Gesundheitsamt

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die am 13.1.2022 in Kraft getretenen neuen Regeln zu Kontaktpersonen und Quarantänen, haben zu vielen Verwirrungen geführt. Daher möchten wir Sie mit diesem Brief über unser aktuelles Vorgehen bei Infektionsquellen in der Klasse Ihres Kindes aufklären.

Sollte der Pool-Test (Lolli-PCR-Test) in der Klasse Ihres Kindes positiv ausfallen, so wird das beauftragte Labor aus den bereits entnommenen Proben eine Einzelbestimmung durchführen. Über das Ergebnis ob positiv oder negativ, werden Sie per SMS durch das Labor informiert. Sollte der Test Ihres Kindes positiv ausfallen, so beginnt mit dem Tag des Lolli-Tests eine zehntägige Quarantäne. Der Tag an dem der Lolli-Tests durchgeführt wurde, wird dem Tag eins gleichgesetzt. Ab dem siebten Tag haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind, sofern es seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, mittels Bürgertest frei testen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass nur ein zertifizierter Antigenschnelltest akzeptiert wird. Ein Zuhause durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Ist dieser Test negativ, endet die Quarantäne. Ein Schreiben des Gesundheitsamtes erfolgt nicht.

Bei einem positiven PCR Test beginnt für alle Personen im Haushalt, die nicht frisch vollständig geimpft, geboostert oder frisch genesen sind, ebenfalls eine zehntägige Quarantäne. Diese kann bei Schüler*innen nach fünf, bei allen anderen Personen nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigenschnelltest beendet werden.

Die Lehrkräfte vor Ort beobachten die Situation und melden uns gegebenenfalls Kontaktpersonen. Sollte dies der Fall sein und Ihr Kind als Kontakt benannt worden sein, werden Sie durch uns, schriftlich per Infobrief kontaktiert.

Generell gilt, dass durch die konsequent angewandten AHA+L-Regeln, das Hygienekonzept und die Maskenpflicht in der Regel keine Kontaktpersonen zu erwarten sind. Sollte die Maske länger als 10 Minuten bei bestätigten Kontakt zu einer/ einem infizierten Mitschüler/in nicht getragen worden und keine Luftfilter vorhanden sein, so gilt ihr Kind als Kontaktperson. Mit Datum des letzten Kontaktes, welcher als Tag eins gilt, beginnt eine zehntägige Quarantäne, welche analog dem vorher beschriebenen Verfahren jedoch bereits am fünften Tag mittels zertifiziertem Antigenschnelltest (Bürgertest) beendet werden kann. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung des Gesundheitsamtes erfolgt nicht. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Kontaktpersonen, die vollständig geimpft sind, deren letzte Impfung nicht länger als 90 Tage zurückliegt, vollständig geimpfte die zusätzlich ihre Boosterimpfung erhalten haben und Genesen bei denen der positive Test mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt.

Sollten Sie Rückfragen haben, beantworten wir diese gerne unter der Rufnummer 0208/455 9815 oder -9820.

Sie erreichen uns auch per E-Mail unter corona@muelheim-ruhr.de.

Ihr Team vom Amt für Gesundheit und Hygiene

Maßnahmenkonzept

17.08.2021

Liebe Schulgemeinde,

wir hoffen, Sie und Ihre Familien hatten schöne, erholsame Ferien und Ihre Kinder freuen sich wieder auf den Schulbeginn am Mittwoch, 18.08.2021.

Alle wesentlichen Informationen zum Infektionsschutz haben wir für Sie in unserem Maßnahmenkonzept zusammengestellt.

S.Schraven (Schulleiterin)

 
 

Maßnahmenkonzept im Rahmen des Infektionsschutzes

(angepasster Schulbetrieb ab dem 17.08.2021)

Alle Maßnahmen zum Infektionsschutz gelten auch für die OGS.

Grundlagen

  • Vorgaben des Schulministeriums (MSB) zu einem angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten vom 05.08.2021
  • Verordnung zum Schutz von Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung -CoronaBetrVO) vom 24.Juni 2021 in der ab dem 30.Juli 2021 gültigen Fassung
  • Hygienestandards der Stadt Mülheim an der Ruhr auf der Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes

 

Ziele                                                           

  • Infektionsschutz für alle Schülerinnen und Schüler und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • begrenzte, nachvollziehbare Kontakte im Falle einer Erkrankung mit Coronavirus Coronavirus SARS-CoV-2

 

Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung

  • In allen Schulgebäuden der Wilhelm-Busch-Schule besteht in den Innenräumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske).
  • Die Maskenpflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung.
  • Ausnahmen: Aufnahme von Speisen/Getränken, Maskenpausen: pädagogische Erfordernisse aus Sicht der Lehrkraft z.B. im Sportunterricht. Bei allen Ausnahmen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Maskenpausen finden im Regelfall während des Lüftens statt und sind für alle Beteiligten freiwillig.
  • Außerhalb der jeweiligen Schulgebäude unserer Schule kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden.
  • Die Schülerinnen und Schüler bringen ihre medizinische Maske in der Regel von zuhause mit.
  • Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden.
  • Alltagsmasken müssen zu Hause regelmäßig gereinigt werden.
  • Das gesamte Schulpersonal erhält FFP- 2 Masken / 2 Stück pro Person und pro Präsenztag.

 

Testpflicht

  • Die zweimal wöchentlichen Testungen sind die Voraussetzung für den Besuch der Schule. Bei den Kindern wird der kindgerechte, anonymisierte Lolli-Test durchgeführt. Genesene Kinder und Jugendliche nehmen ab dem Zeitpunkt der Infektion sechs Monate lang nicht an den Pool-Testungen teil. Geimpfte Jugendliche nehmen ebenfalls nicht an den Pooltestungen teil.

 

Unterricht

  • Händewaschen

Vor Unterrichtsbeginn sind die Hände zu waschen. Auf regelmäßige Handhygiene nach der Hofpause ist zu achten.

  • Lüften
  • Konstante Gruppenzusammensetzungen bzw. Lerngruppen:

Es werden konstante Lerngruppen gebildet.

  • Sitzplan

Es ist für jede Lerngruppe innerhalb einer Klasse eine Sitzordnung zu erstellen. Die Pläne der Sitzordnung werden für jeden einzelnen Schultag aktualisiert und sind mit Datum und einem Abhaken an jedem einzelnen Schülernamen versehen.

Die Sitzpläne werden in einem Schnellhefter abgeheftet, der als solcher kenntlich gemacht wird. Die Sitzpläne sind gut sichtbar auf dem Klassenpult aufzubewahren!

  • Toilettengänge

Es gibt altersangemessene Regelungen, die in den jeweiligen Konzepten verankert sind.

  • Frühstück

Jeder isst nur sein eigenes mitgebrachtes Essen und trinkt aus seiner eigenen Flasche.

  • Entzerrung der Hofpausen

Es gibt hierzu verbindliche Absprachen, die in den jeweiligen Konzepten der Stufen verankert sind.

  • Fachunterricht

SPORT: Der Sportunterricht findet grundsätzlich statt. Er soll, wann immer die Witterung es zulässt, im Freien stattfinden.

Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen. („Nur bei Phasen intensiver körperlicher Ausdaueranstrengung soll darauf verzichtet werden“) -> eher vorläufig bis auf weiteres auf solche Sportarten verzichten.

MUSIK: Im Musikunterricht sollte vorerst nur im Freien mit Abstand gesungen werden

 

Umgang mit Erkrankungen / Schnupfen

  • Kranke Kinder, insbesondere solche die COVID-19-Symptome (wie Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns) aufweisen, dürfen die Schule nicht besuchen, bzw. müssen die Schule unmittelbar verlassen.
  • Auch Schnupfen kann zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens empfiehlt das Robert-Koch-Institut, dass die Kinder zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden sollen und ggf. ärztlich untersucht werden. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil.

 

Verschiedenes

  • Die Eltern verabschieden die Schülerinnen und Schüler außerhalb des Schulgeländes
  • Betreten der Schule ausschließlich nach vorheriger Anmeldung (Termine, Sekretariatsbesuche, etc.). Auch hier gilt die 3 G-Regel mit entsprechendem Nachweis (geimpft, genesen oder getestet).

Mitwirkungsorgane

  • Klassenpflegschaftsabende sowie die Sitzungen von Schulpflegschaft und Schulkonferenz finden unter Einhaltung des Infektionsschutzes (Abstand soweit möglich, ansonsten Maskenpflicht) regulär statt.
  • Bei entsprechendem Wetter werden die Sitzungen im Freien abgehalten.

(Stand 17.08.2021) Silke Schraven (Schulleiterin)